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Patente

Ab 1. Dezember 2009 kann die Fischerin, der Fischer das Angelfischerpatent für 2010 entweder direkt im Internet oder bei einer der zahlreichen Verkaufsagenturen lösen. Die Regierungsstatthalterämter, bzw. die neuen Verwaltungskreise, geben keine Patente mehr aus. Mit dieser zukunftsweisenden eGovernement-Lösung wird neu auch ein Gastpatent für erwachsene Jahrespatentinhaber eingeführt und die Patentgebühren werden moderat der Teuerung angepasst.

   
Patentbezug im Internet >> mehr dazu
Patentbezug in einer Agentur >> mehr dazu
Gesetzliche Grundlagen >> mehr dazu
Sachkundeinformation Fischerei >> mehr dazu (PDF, 2 MB)
Sachkundenachweis BE (SaNa) >> mehr dazu (PDF, 89 KB)
Netzwerk Anglerausbildung >> mehr dazu

Berechtigung für ein Angelfischerpatent

Zum Bezug eines Berner Angelfischerpatentes sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Ausgenommen sind jedoch Personen die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.

ACHTUNG:

Keine Bestellung von Patenten mehr mittels Klebeetikette!

Bestellungen mittels Klebetikette auf der Fangstatistik 2009 können nicht mehr ausgeführt werden.


Weitere Informationen