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Volkswirtschaftsdirektion > BECO > Schwarzarbeit

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit verzerrt den wirtschaftlichen Wettbewerb. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht geschützt. Die Sozialversicherungen und Steuerbehörden werden um Einnahmen, die ihnen zustehen, geprellt.

Mann in Unterhosen

Mit Schwarzarbeit das letzte Hemd riskieren?

Wenn Sie schwarzarbeiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei Unfällen. Sie bauen keine Guthaben für eine künftige Altersrente auf. Wenn Sie die Arbeit verlieren, erhalten sie kein Arbeitslosengeld.

Ganz egal, ob Sie fest oder temporär angestellt sind, achten Sie auf Folgendes:

  • Verlangen Sie eine Lohnabrechnung.
  • Kontrollieren Sie, ob Sozialabgaben abgerechnet werden.
  • Versteuern Sie jedes Einkommen.
  • Als Arbeitsloser melden Sie jede Erwerbstätigkeit als Zwischenverdienst.
  • Holen Sie die nötigen Bewilligungen ein (z.B. Arbeitsbewilligung, Meldung als Kurzaufenthalter).

Befürchten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen zu grossen Aufwand für die nötigen Meldungen? Kennen Sie das vereinfachte Abrechnungsverfahren TOP COMBI? Mit TOP COMBI sorgen Sie als Arbeitgeber für ein faires Arbeitsverhältnis in Haushalt, Garten und Hauspflege für Angestellte, die pro Monat höchstens 1'700 Franken verdienen.

Meldestelle für Arbeitsmarktaufsicht

Vermuten Sie Schwarzarbeit? Unsere Meldestelle für Arbeitsmarktaufsicht nimmt Meldungen entgegen, die vertraulich behandelt werden:

Der Kanton Bern bekämpft seit 2001 die Schwarzarbeit. Das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)

Vertreter der Sozialpartner und der Behörden bilden die kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO). Sie übernimmt die Arbeitsaufsicht, wenn kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag besteht. Sie wird tätig, wenn aufgrund einer Klage ein vermuteter Missbrauch zu beurteilen ist. Mit ihren Beschlüssen über Massnahmen, die der Kanton allenfalls zu treffen hat, bestimmt sie Art und Umfang des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Mit den eigentlichen Kontrollen ist der Verein Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE) beauftragt.


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