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Entschädigungen

Die Arbeitslosenversicherung entschädigt Arbeitsausfälle, die durch die wirtschaftliche Lage oder durch schlechtes Wetter entstehen. Diese Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen helfen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, Entlassungen zu vermeiden.

Wird die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlungsunfähig, entschädigt die Arbeitslosenversicherung für höchstens 4 Monate den Lohnausfall der Angestellten.

Keine Entschädigungen sind Finanzhilfen oder Subventionen. Im beco gibt es solche in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaftsförderung
  • Tourismus
  • Regionalentwicklung

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