Die Arbeitslosenversicherung entschädigt Arbeitsausfälle, die durch die wirtschaftliche Lage oder durch schlechtes Wetter entstehen. Diese Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen helfen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, Entlassungen zu vermeiden.
Wird die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlungsunfähig, entschädigt die Arbeitslosenversicherung für höchstens 4 Monate den Lohnausfall der Angestellten.
Keine Entschädigungen sind Finanzhilfen oder Subventionen. Im beco gibt es solche in folgenden Bereichen: