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Volkswirtschaftsdirektion > BECO > Ausländische Erwerbstätige

Ausländische Erwerbstätige

Für ausländische Erwerbstätige gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regeln. Der freie Personenverkehr bringt für Angehörige der EU- und EFTA-Staaten einen vereinfachten Zugang zum Schweizerischen Arbeitsmarkt.

Der freie Personenverkehr darf sich nicht negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Deshalb gelten für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen wie für ihre Schweizer Kolleginnen und Kollegen (Arbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz, usw.). Mit den flankierenden Massnahmen besteht ein Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping. Im Kanton Bern überwacht der Verein Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE), ob die Vorschriften eingehalten werden. Das beco führt die Meldestelle für die Arbeitsmarktaufsicht.

Menschen auf Zebrastreifen

Ab 1. Januar 2008 gilt das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer. Es hat keine Auswirkungen auf Personen, die unter das Personenfreizügigkeitsabkommen fallen.

Im Ausländerrecht wird zwischen folgenden Arten von Staaten unterschieden:

  • EU-17 Staaten


    Hierzu gehören die Staaten, die vor dem 1. Mai 2004 Teil der EU waren, sowie Malta und Zypern, die bezüglich der Personenfreizügigkeit gleich behandelt werden:
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie Malta und Zypern.
    Diesen Staaten gleichgestellt sind die Staaten der EFTA:
    Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • EU-8 Staaten


    Dies sind die Staaten in Mittel- und Osteuropa, die am 1. Mai 2004 der EU beitraten:
    Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
  • EU-2 Staaten


    Dies sind die Staaten in Mittel- und Osteuropa, die am 1. Januar 2007 der EU beitraten:
    Bulgarien und Rumänien.
  • EU-27 Staaten


    Als EU-27 werden die Staaten bezeichnet, die in den oben aufgeführten Gruppen enthalten sind.
  • Drittstaaten


    Alle übrigen Länder gelten als Drittstaaten.

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