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Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten
17.2.2010 – Arbeitsmarktbeobachtung Detailhandel – Erkenntnisse und Reaktionen: Eine von der kantonalen Arbeitsmarktkommission (KAMKO) in Auftrag gegebene Studie über Löhne im Detailhandel zeigt ein uneinheitliches Bild.
Die Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgt in verschiedenen Formen:
- Es können Vorschriften über die wirtschaftliche Tätigkeit selber erlassen werden (Beispiel: Ladenöffnungszeiten legen fest, wann Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen).
- Wirtschaftliche Tätigkeiten können von einer Bewilligung abhängig gemacht werden (Beispiel: Für ein Restaurant oder ein Hotel benötigen Sie eine Bewilligung). Nähere Informationen finden Sie auf der Seite "Bewilligungspflichtige Tätigkeiten".
- Unternehmen können verpflichtet werden, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten (Beispiel: Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeit).
Das beco beschäftigt sich in folgenden Themen mit der Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten:
Arbeit
- Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Normal- und Gesamtarbeitsverträge
- Arbeitssicherheit
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Mutterschaft
Konsum
- Preisanschrift
- Werbung und Verkauf von Alkohol und Tabak
- Kreditvergabe
- Reisende und Schausteller
Gesundheit
- Lärmschutz
- Störfallvorsorge