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Volkswirtschaftsdirektion > BECO > Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten

Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten

17.2.2010 – Arbeitsmarktbeobachtung Detailhandel – Erkenntnisse und Reaktionen: Eine von der kantonalen Arbeitsmarktkommission (KAMKO) in Auftrag gegebene Studie über Löhne im Detailhandel zeigt ein uneinheitliches Bild.

Die Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgt in verschiedenen Formen:

  • Es können Vorschriften über die wirtschaftliche Tätigkeit selber erlassen werden (Beispiel: Ladenöffnungszeiten legen fest, wann Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen).
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten können von einer Bewilligung abhängig gemacht werden (Beispiel: Für ein Restaurant oder ein Hotel benötigen Sie eine Bewilligung). Nähere Informationen finden Sie auf der Seite "Bewilligungspflichtige Tätigkeiten".
  • Unternehmen können verpflichtet werden, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten (Beispiel: Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeit).

Das beco beschäftigt sich in folgenden Themen mit der Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten:

Arbeit

  • Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Normal- und Gesamtarbeitsverträge
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Mutterschaft

Konsum

  • Preisanschrift
  • Werbung und Verkauf von Alkohol und Tabak
  • Kreditvergabe
  • Reisende und Schausteller

Gesundheit

  • Lärmschutz
  • Störfallvorsorge

Weitere Informationen