Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Reisende & Schausteller

Schausteller auf der Schützenmatte in Bern.

Das Bundesrecht schreibt für Reisende eine Bewilligung vor. Als Reisende gelten Personen, die ihre Tätigkeit ausserhalb fester Geschäftsräume ausüben und sich an Konsumentinnen und Konsumenten richten. Das sind insbesondere Hausiererinnen und Hausierer, Kleinreisende, fliegende Händler, Marktfahrerinnen und Marktfahrer oder Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Dienstleistungen von Tür zu Tür anbieten. Im gleichen Gesetz regelt der Bund die Bewilligung für Schausteller und Zirkusse.

Das Bewilligungsgesuch muss mindestens 20 Tage vor der Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Amt eintreffen. Die Zuständigkeit hängt vom Wohnort oder dem im Handelsregister eingetragenen Geschäftssitz ab. Ausländische Reisende wenden sich an den Kanton, in dem sie ihre Tätigkeit zum ersten Mal aufnehmen wollen.

Im Kanton Bern stellt das zuständige Regierungsstatthalteramt die Bewilligung für Reisende aus:


Schausteller und Zirkus reichen das Gesuch beim beco, Marktaufsicht, Laupenstrasse 22, 3011 Bern ein:

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/industrie_gewerbe/reisende_schausteller