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Tierkörpersammelstelle

Die Entsorgung tierischer Kadaver und Nebenprodukte wird durch den kantonalen Veterinärdienst überwacht.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine Sammelstelle für Tierkörper zu betreiben oder sich an einer regionalen Sammelstelle zu beteiligen. Sämtliche Tierkörpersammelstellen müssen im Besitz einer Betriebsbewilligung des kantonalen Veterinärdienstes sein.

Die Gemeinden informieren über die zuständigen Sammelstellen und über deren Öffnungszeiten.

Korrekte Entsorgung toter Tiere

  • Tote Tiere bis 200 kg Körpergewicht müssen in den lokalen Sammelstellen der Gemeinden abgeliefert werden.
  • Grosstierkadaver mit mehr als 200 kg Körpergewicht müssen direkt durch die GZM Extraktionswerk AG in Lyss entsorgt werden.
    Abholdienst GZM: 032 387 47 87 – Pikettdienst ausserhalb Bürozeiten 032 384 33 33

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/tierseuchen/ueberwachung/kontrolle_entsorgungtierischenebenprodukte/tierkoerpersammelstelle