Naturschutzgebiete & Naturschutzobjekte
Die Natur wird durch menschliche Eingriffe stark bedroht und muss künstlich geschützt werden. Gemäss dem "Leitbild Naturschutz des Kantons Bern" basiert der praktische Naturschutz auf drei Standbeinen:
- Natürliche Lebensräume sollen erhalten werden (z.B. Hochmoor).
- Naturnahe Flächen müssen gepflegt werden (z.B. Magerwiese).
- Durch Anlage ökologischer Ausgleichsflächen und Anpassen der Nutzungsformen sollen verarmte Landschaften neu gestaltet werden (z.B. Bachrenaturierung).
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind naturnahe, vielfältige oder spezielle Lebensräume, die nur extensiv genutzt werden. Neben dem Artenschutz spielt der Lebensraumschutz eine zentrale Rolle. Es nützt nichts, die Arten zu schützen, wenn sie keinen Lebensraum mehr besitzen. Darum ist die Schaffung von Naturschutzgebieten eine der Hauptaufgaben der Abteilung Naturförderung. Zurzeit gibt es im Kanton Bern rund 200 solcher geschützter Gebiete.
In der Regel werden diese Gebiete durch Beschluss der Volkswirtschaftsdirektion unter Schutz gestellt. Die Schutzziele, die in einem Naturschutzgebiet erreicht werden sollen, sind in diesem Schutzbeschluss festgelegt.
Geschützte Objekte
Neben ganzen Gebieten können auch einzelne Objekte geschützt sein:
- Geschützte Botanische Objekte (GBO): alte Bäume, Hecken und Alleen
- Geschützte Geologische Objekte (GGO): Findlinge, Schalensteine, Findlingsreservate, geologische Aufschlüsse und Gedenksteine
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Naturförderung (ANF)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 20
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular