Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger wohnen im grenznahen Ausland und müssen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnort zurückkehren. Sie erhalten eine Grenzgängerbewilligung. Diese ist bis zu 5 Jahren gültig und berechtigt dazu, in der ganzen Schweiz zu arbeiten.
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beco Berner Wirtschaft
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3011 Bern
Tel. 031 633 58 10
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