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Grenzgänger

Grenzschild Frankreich-Schweiz. Ein funktionierender Arbeitsmarkt ist auch für ausländische Erwerbstätige in Grenzregionen verlockend.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger wohnen im grenznahen Ausland und müssen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnort zurückkehren. Sie erhalten eine Grenzgängerbewilligung. Diese ist bis zu 5 Jahren gültig und berechtigt dazu, in der ganzen Schweiz zu arbeiten.


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Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/auslaendische_erwerbstaetige/grenzgaenger